Dänemark gilt als eines der unternehmerfreundlichsten Länder Europas. Mit seiner stabilen Wirtschaft, gut funktionierenden Verwaltung, modernen digitalen Infrastruktur und einer offenen Kultur für Innovationen bietet das Land ideale Bedingungen für Existenzgründer. Ob Sie als Auswanderer, EU-Bürger oder ortsansässiger Unternehmer starten möchten – die Gründung eines Unternehmens in Dänemark ist vergleichsweise unkompliziert, erfordert jedoch ein gutes Verständnis der lokalen Anforderungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt ein Unternehmen in Dänemark gründen, welche rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Aspekte zu beachten sind und wie Sie erfolgreich in den dänischen Markt einsteigen.
Die richtige Unternehmensform wählen
Der erste Schritt zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark ist die Wahl der passenden Rechtsform. Die Struktur Ihres Unternehmens bestimmt nicht nur Ihre Haftung, sondern auch die Buchführungspflicht, den Steuerstatus und die administrativen Anforderungen.
Die gängigsten Unternehmensformen in Dänemark sind:
- Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed): Einfach zu gründen, kein Startkapital erforderlich, aber der Inhaber haftet mit seinem gesamten Vermögen.
- Kapitalgesellschaft (Anpartsselskab – ApS): Benötigt ein Mindestkapital von 40.000 DKK, bietet aber Haftungsbeschränkung und ein professionelleres Auftreten.
- Personengesellschaft (Interessentskab – I/S): Für zwei oder mehr Partner, die gemeinsam haften.
- Aktiengesellschaft (Aktieselskab – A/S): Erfordert 400.000 DKK Stammkapital und ist für größere Unternehmen gedacht.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist das ApS die beliebteste Form, da es sowohl Schutz als auch Flexibilität bietet.
Unternehmen registrieren und CVR-Nummer erhalten
Die Gründung eines Unternehmen Dänemark erfolgt online über das offizielle Portal www.virk.dk. Dort können Sie Ihre Firma beim dänischen Gewerberegister (Erhvervsstyrelsen) anmelden. Sie benötigen:
- Eine dänische Adresse für das Unternehmen
- Die digitale Signatur MitID(früher NemID)
- Angaben zum Tätigkeitsbereich
- Informationen über Gesellschafter und Geschäftsführer
- Bei Kapitalgesellschaften: Nachweis des eingezahlten Stammkapitals
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine CVR-Nummer (Zentrales Unternehmensregister), die vergleichbar ist mit der Handelsregisternummer in Deutschland. Sie dient als Identifikationsnummer bei Behörden, auf Rechnungen und im Geschäftsverkehr.
Steuerliche Registrierung und Mehrwertsteuer (Moms)
Wenn Ihr Unternehmen voraussichtlich einen Jahresumsatz von mehr als 50.000 DKK erzielt, müssen Sie es für die Mehrwertsteuer (Moms) registrieren. Dies erfolgt ebenfalls über Virk.dk. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Umsatzsteuer-ID und sind verpflichtet:
- Auf Rechnungen 25 % dänische Mehrwertsteuer auszuweisen,
- Umsatzsteuererklärungen fristgerecht abzugeben,
- Die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt (SKAT) abzuführen.
Die Abgabefristen richten sich nach dem Umsatzvolumen und erfolgen entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Die Abrechnung erfolgt digital über das Portal TastSelv Erhverv.
Ein Geschäftskonto eröffnen
Ein separates Geschäftskonto ist für Kapitalgesellschaften (ApS, A/S) verpflichtend, wird aber auch für Einzelunternehmen empfohlen, um private und geschäftliche Ausgaben sauber zu trennen. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie:
- Die CVR-Nummer
- Identitätsnachweise der Gesellschafter
- Den Gesellschaftsvertrag und ggf. einen Businessplan
Dänische Banken prüfen genau, insbesondere bei ausländischen Gesellschaftern. Es ist daher ratsam, rechtzeitig Kontakt mit der Bank aufzunehmen und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten.
Buchhaltung und Rechnungsstellung
In Dänemark besteht für alle Unternehmen Buchführungspflicht gemäß dem Buchführungsgesetz (Bogføringsloven). Seit 2024 ist die digitale Buchhaltung Pflicht. Das bedeutet:
- Alle Geschäftsvorfälle müssen elektronisch erfasst werden,
- Belege und Dokumente müssen digital gespeichert werden,
- Buchhaltungssoftware muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Beliebte Programme für kleine Unternehmen sind Dinero, Billy, e-conomic und Visma eAccounting. Diese ermöglichen auch:
- Erstellung und Versand von Rechnungen mit CVR-Nummer und Umsatzsteuer,
- Automatische Umsatzsteuerberechnung,
- Integration mit Online-Banking und Behördenportalen.
Mitarbeiter beschäftigen und Lohnbuchhaltung
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie sich als Arbeitgeber bei SKAT registrieren und alle Lohn- und Gehaltsdaten über das System eIndkomst melden. Dazu gehören:
- Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer (A-Skat),
- Beiträge zur Arbeitsmarktzusatzrente (ATP),
- Urlaubsbeiträge an FerieKonto,
- Monatliche Lohnabrechnungen (Lønseddel).
Dänemark hat klare arbeitsrechtliche Vorgaben, darunter Mindestlöhne in Tarifverträgen, Arbeitszeitregelungen und Kündigungsfristen. Es lohnt sich, einen Lohnbuchhalter oder ein externes Lohnbüro zu beauftragen, um Fehler zu vermeiden.
Jahresabschluss und Berichterstattung
Kapitalgesellschaften (ApS, A/S) sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen und beim Erhvervsstyrelsen einzureichen. Der Abschluss muss folgende Elemente enthalten:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang mit Erläuterungen
- einen Lagebericht
Der Bericht muss innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Für kleinere Unternehmen gelten vereinfachte Anforderungen. Ein Audit durch einen Wirtschaftsprüfer ist nur bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte notwendig.
Einzelunternehmen müssen keinen offiziellen Jahresabschluss einreichen, wohl aber ihre Einkünfte in der privaten Steuererklärung angeben.
Förderungen und Unterstützung für Gründer
Dänemark bietet Existenzgründern zahlreiche Unterstützungsangebote. Dazu gehören:
- Erhvervshusene– regionale Business-Zentren mit kostenfreier Beratung
- Startup Denmark– Programm für internationale Gründer mit innovativen Geschäftsideen
- Vækstfonden– staatlicher Wachstumsfonds mit Zugang zu Darlehen und Risikokapital
- Work in Denmark– Unterstützung bei Arbeitsgenehmigungen und Einwanderung
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Netzwerke, lokale Gründerzentren und Co-Working-Spaces, die beim Start in die Selbstständigkeit hilfreich sind.
Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark ist vergleichsweise unkompliziert, setzt aber gute Vorbereitung voraus. Mit klaren gesetzlichen Vorgaben, modernen digitalen Systemen und einem förderfreundlichen Umfeld ist das Land ideal für Unternehmer, die effizient und rechtskonform starten wollen.
Wer die passende Rechtsform wählt, seine Steuer- und Buchhaltungspflichten kennt und sich frühzeitig mit den digitalen Tools vertraut macht, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Nutzen Sie die zahlreichen Unterstützungsangebote und starten Sie Ihr Business in einem der innovativsten Länder Europas mit Zuversicht und Struktur.
Mehr Lesen: Aileen Anna Wellenbrink